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Informationen zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste verwalten

Die Artikel 30 und 31 des Gesetzes über digitale Dienste (GdD) verpflichten Apple, die Händlerkontaktinformationen für alle Unternehmer:innen zu überprüfen und anzuzeigen, die von Apple gehostete Audioinhalte (d. h. Inhalte von Abos für Apple Podcasts; keine Audioinhalte, die per RSS-Feed von Nicht-Apple-Hosting-Anbietern verfügbar gemacht werden) auf Apple Podcasts in der Europäischen Union (EU) vertreiben. Dazu gehören eine Adresse, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, die du Apple zur Verfügung stellst, um auf deinen Apple Podcasts-Produktseiten für von Apple gehostete Audioinhalte in Übereinstimmung mit dem GdD etwas zu veröffentlichen. Nach der Verifizierung veröffentlicht Apple diese Informationen auf der Apple Podcasts-Seite, wenn deine von Apple gehosteten Audioinhalte in einem der 27 Gebiete der EU vertrieben werden.

Wenn du kein:e Unternehmer:in bist, werden Verbraucher:innen im Geltungsbereich des GdD darüber informiert, dass Verbraucherrechte, die sich aus den geltenden Verbraucherschutzgesetzen ergeben, nicht für Verträge zwischen dir und ihnen anwendbar sind.


Selbsteinschätzung als Unternehmer:in

Du musst prüfen, ob du Unternehmer:in im Sinne des EU-Rechts bist. Wenn du keine von Apple gehosteten Audioinhalte auf Apple Podcasts in der EU vertreibst (z. B., wenn du nur von Apple gehostete Audioinhalte außerhalb der EU veröffentlichst), handelst du bei Apple Podcasts nicht als Unternehmer:in im Sinne des EU-Rechts. 

Apple kann nicht bestimmen, ob du Unternehmer:in bist.

So erkennst du, ob du ein:e Unternehmer:in bist

Das GdD definiert eine:n Unternehmer:in als „jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob sie in privatem oder öffentlichem Eigentum steht, die für die Zwecke ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit entweder selbst oder durch eine andere in ihrem Namen oder Auftrag handelnde Person tätig wird“. 

Weitere Infos zum Gesetz über digitale Dienste

Die Europäische Kommission (EK) hat eine Bekanntmachung darüber herausgegeben, was unter einem:einer Unternehmer:in zu verstehen ist (siehe Abschnitt 2.2., „Das Konzept von Unternehmer:innen“), wobei dies nicht spezifisch für den digitalen Handel gilt. Die Europäische Kommission hat ebenfalls Leitlinien zum Kontext des digitalen Handels veröffentlicht, in denen es darum geht, wann ein:e „Influencer:in“ als Unternehmer:in angesehen werden kann.

Um festzustellen, ob du ein:e Unternehmer:in bist, solltest du eine Reihe von nicht erschöpfenden und nicht ausschließlichen Faktoren berücksichtigen (siehe diejenigen, die auf Seite 2 der Leitlinien der Europäischen Kommission aufgeführt werden), die Folgendes umfassen können:

  • ob du mit deinen Podcasts Einnahmen erzielst – insbesondere, wenn du in großen Mengen Transaktionen tätigst;
  • ob du Handelspraktiken gegenüber Verbraucher:innen anwendest, einschließlich Werbung oder Bewerben von Produkten oder Dienstleistungen;
  • ob du umsatzsteuerpflichtig bist; und
  • ob du Podcasts im Zusammenhang mit deinem Handel, Geschäft, Handwerk oder Beruf verkaufst – was bedeutet, dass du in einer unternehmerischen/geschäftlichen Funktion agierst. Es ist unwahrscheinlich, als Unternehmer:in im Sinne des EU-Rechts eingestuft zu werden, wer „zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“. Zum Beispiel, wenn du ein:e Bastler:in bist.

Unabhängig davon, ob du ein:e einzelne:r Entwickler:in, Podcaster:in oder eine Organisation bist, wenn du einen rechtlichen Status hast, der mit einer Geschäftstätigkeit verbunden ist, würde dies darauf hindeuten, dass du als Unternehmer:in angesehen wirst.

Die hier enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn du dir bezüglich deines Status als Unternehmer:in nicht sicher bist, wende dich an deine:n Rechtsberater:in.

Informationen, die du als Unternehmer:in angeben musst

Einzelpersonen: Du musst folgende Angaben machen, die auf deinen Apple Podcasts-Produktseiten für alle von Apple gehosteten Audioinhalten angezeigt werden:

  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Diese Informationen dienen nur zu Anzeigezwecken und haben keinen Einfluss auf die Informationen, die mit deiner Mitgliedschaft im Apple Podcasters Program verknüpft sind. 

Organisationen: Wenn du eine DUNS-Nummer (Data Universal Numbering System) eingibst, wird die damit verbundene Adresse automatisch angezeigt. Wenn du keine DUNS-Nummer hast, gib Folgendes zum Anzeigen auf deinen Apple Podcasts-Produktseiten für von Apple gehostete Audioinhalte an:

  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Diese Informationen dienen nur zu Anzeigezwecken und haben keinen Einfluss auf die Informationen, die mit deiner Mitgliedschaft im Apple Podcasters Program verknüpft sind. Wenn du deine physische Adresse aktualisieren musst, kontaktiere uns.

Alle Unternehmer:innen: Du musst die Daten deines Zahlungskontos angeben, sofern du diese nicht bereits in Apple Podcasts Connect eingegeben hast. Du wirst außerdem gebeten, zu bestätigen, dass du nur Produkte oder Dienstleistungen anbietest, die den geltenden EU-Rechtsvorschriften entsprechen.


Informationen zur Einhaltung des GdD eingeben

Erforderliche Rolle: Du musst über die Rolle „Administrator:in“ oder „Rechtliches“ in Apple Podcasts Connect verfügen, um GdD-Details hinzuzufügen. Weitere Infos zu Benutzer:innen und Rollen

  1. Klicke auf der Startseite von Apple Podcasts Connect auf „Business“.
  2. Wähle deinen Status als juristische Person aus oder füge ihn hinzu.
  3. Klicke neben „Gesetz über digitale Dienste“ auf „Compliance-Anforderungen einhalten“.
  4. Wähle eine der folgenden Optionen aus:
    1. Dies ist ein Unternehmerkonto. Du musst Kontaktinformationen eingeben, die auf deinen Apple Podcasts-Produktseiten für jegliche von Apple gehosteten Audioinhalte angezeigt werden. Fahre mit Schritt 5 fort.
    2. Dies ist kein Unternehmerkonto. Du musst keine Kontaktinformationen angeben. Klicke auf „Fertig“.
  5. Gib die erforderlichen Kontaktinformationen ein oder bestätige sie, und klicke auf „Weiter“.
  6. Validiere die von dir angegebene E-Mail-Adresse mittels der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Sobald du fertig bist, wirst du automatisch zum nächsten Schritt weitergeleitet.
  7. Validiere die Telefonnummer, die du auf dem vorherigen Bildschirm angegeben hast, mittels der Zwei-Faktor-Authentifizierung, oder fordere eine manuelle Validierung an. Sobald du fertig bist, wirst du automatisch zum nächsten Schritt weitergeleitet.
  8. Folge den Anweisungen, um deine Dokumentation hochzuladen:
    1. Um deine Adresse zu bestätigen, lade eine Gründungsurkunde oder einen Firmenbriefkopf hoch, auf dem der offizielle Name oder Stempel deiner Organisation zu sehen ist. Wenn du eine Einzelperson bist, kannst du einen aktuellen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, der deine Wohnanschrift enthält.
    2. Wenn du eine alternative Adresse anzeigst, z. B. ein Postfach, musst du ebenfalls Unterlagen bereitstellen, die deine Verbindung damit belegen (z. B. eine Quittung oder Rechnung).
    3. Wenn du fertig bist, klicke auf „Weiter“.
  9. Überprüfe deine Angaben auf Korrektheit und klicke anschließend auf „Bestätigen“.